Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Um einen angenehmen und reibungslosen Ablauf der Vierten Österreichischen Göttinnen-Konferenz in Wien für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind einige Spielregeln notwendig. Diese sind hier in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zusammengefasst.

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Mit dem Absenden des von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformulars bieten Sie dem Verein Willendorferin, der die Österreichische Göttinnen-Konferenz in Wien organisiert, schriftlich den Abschluss eines Vertrages an und akzeptieren damit gleichzeitig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und Einzahlung des Konferenzbeitrages auf das Vereinskonto.

Die Anmeldung ist erst dann gültig, wenn der Konferenzbeitrag bei uns, dem Verein Willendorferin eingelangt ist. Anmeldungen ohne Einzahlung können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Es gibt 4 Preisstaffeln:

 

Einzahlung bis 31.7. 2017 – Frühbuchungspreis 1 –  € 210,-

Einzahlung 1. 8. – 31. 10. 2017 – Frühbuchungspreis 2 – € 240,-

Einzahlung 1. 11. 2017 – 28. 2. 2018 – Frühbuchungspreis 3 – € 280,-

Einzahlung ab 1.3. 2018 – Normalpreis € 340,-

 

Töchter der Luft – Göttinnen-Konferenz für Mädchen - € 60,-

 

Zutritt zur Göttinnen-Konferenz haben nur jene Personen, deren Konferenzbeitrag bis zu Beginn der Göttinnen-Konferenz bei uns, dem Verein Willendorferin als Veranstalterin eingelangt ist. (Bitte beachten Sie die Einzahlungstermine für die verbilligten Tickets).

Bei kurzfristiger Anmeldung ist am Check-In ein Nachweis über die erfolgte Überweisung des Konferenzbeitrages vorzulegen.

 

Wir ersuchen Sie, den Konferenzbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung einzuzahlen.

Dies geschieht durch Überweisung auf das Vereinskonto oder Bezahlung per paypal.

Sie erhalten nach der Anmeldung und Einzahlung per E-Mail Ihr Ticket als pdf-Datei zum Ausdrucken zugeschickt.

 

Stornobedingungen:

Bis 6 Monate vor der Veranstaltung - keine Stornogebühr

6 Monate bis 4 Monate vor der Veranstaltung - 30% vom eingezahlten Betrag

4 Monate bis 2 Wochen vor der Veranstaltung - 65% vom eingezahlten Betrag

In den letzten beiden Woche vor der Veranstaltung  - 100% vom eingezahlten Betrag

 

Konferenzbeitrag:

Der Konferenzbeitrag beinhaltet die Teilnahme an allen Workshops, Zeremonien, Vorträgen sowie an der Göttinnen-Gala.

Die parallel stattfindenden Workshops sind für jeweils 20-30 TeilnehmerInnen konzipiert.

Im Foyer von Schloss Laudon, in dem die Göttinnen-Konferenz stattfindet, wird sich eine Liste befinden, in der man sich zu den einzelnen Workshops eintragen kann. Wir können die Teilnahme an einem bestimmten Workshop nicht garantieren. Sollte ein Workshop bereits voll sein, ersuchen wir, an einem interessanten Parallel-Workshop teilzunehmen.

 

Fotos und Filme: 

Mit der Anmeldung erteilen Sie uns die Erlaubnis, Sie während der Veranstaltungen zu fotografieren und zu filmen und diese Fotos und Filme ausschließlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für diese und folgende Österreichische Göttinnen-Konferenzen zu verwenden.

 

TeilnehmerInnen:

Teilnahmeberechtigt an der Vierten Österreichischen Göttinnen-Konferenz in Wien sind Frauen bzw. Männer, die zum Zeitpunkt der Konferenz das 16. Lebensjahr überschritten haben.

Wir freuen uns über eine Teilnahme von Personen, die das 14. Lebensjahr überschritten haben, allerdings ist das nur mit einer erwachsenen Begleitperson möglich.

Personen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren können am normalen Programm der Veranstaltung teilnehmen.

 

Es wird bei der 4. Österreichischen Göttinnen-Konferenz ein spezielles Angebot für Mädchen von 8 – 14 Jahren geben. Dieses wird angeboten, sobald sich 10 Mädchen angemeldet haben.

 

Voraussetzung für die Teilnahme von allen Personen im Alter von 8-16 Jahren ist, dass sie von einer erwachsenen Person begleitet werden (zahlende/r Teilnehmer/in bei der Göttinnen-Konferenz), eine erwachsene Person kann auch mit mehreren Mädchen bzw. Personen im Alter von 8-16 Jahren kommen.

Die erwachsene Begleitperson hat die Verantwortung für das bzw. für die von ihr betreuten Mädchen. Die Aufsichtspflicht für die Mädchen liegt während der gesamten Dauer der Veranstaltung bei den jeweiligen Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.

Sollte die Begleitperson nicht ein/e Erziehungsberechtigte/r sein, ist aus rechtlichen Gründen das schriftliche Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig.

 

Allgemeine Hinweise

Als TeilnehmerIn nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie uns, dem Verein Willendorferin als Veranstalterin gegenüber keine Schadensersatzansprüche stellen können, wenn die Durchführung der Göttinnen-Konferenz durch unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Gewalt erschwert oder verhindert wird. In diesem Fall erstatten wir den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

 

Die Göttinnen-Konferenz findet in einem historischen Gebäude statt. Sie als TeilnehmerIn verpflichten sich, das Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer (Kerzen) in den Veranstaltungsräumlichkeiten einzuhalten. Zwei Räume stehen unter Denkmalschutz und erfordern in ihrer Benutzung erhöhte Achtsamkeit. (Diese Räume sind entsprechend gekennzeichnet).

 

Wir als Veranstalterin sind berechtigt, Programmänderungen wegen Absagen von ReferentInnen vorzunehmen. Es entstehen daraus für Sie als TeilnehmerIn keine Schadensersatzansprüche, mit der Anmeldung erkennen Sie diesen Vorbehalt an.

 

Mit der Anmeldung stimmen Sie der elektronischen Speicherung Ihrer Daten sowie der Zusendung des Newsletters zu. Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann.

 

Die Teilnahme an der Konferenz ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Sie stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Die Inhalte der Konferenz dienen ausschließlich der Erweiterung des persönlichen Horizonts und dem persönlichen Interesse.

Für eventuelle Verletzungen oder Schäden kommt jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer selbst auf und stellt die Veranstalterin, den Verein Willendorferin, die WorkshopleiterInnen und ReferentInnen von allen Haftansprüchen frei.

 

Um die Sicherheit einzelner und der Gruppe zu gewährleisten, behalten wir, der Verein Willendorferin als Veranstalterin uns vor, TeilnehmerInnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall sowie bei frühzeitigen Ausscheiden aus der Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Konferenzbeitrages oder sonstiger Kosten und Spesen.

 

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme an der Vierten Österreichischen Göttinnen-Konferenz ist Wien.

 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.